AGB
Versand- und Zahlungsbedingungen
- Preis- und technische Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten
- Alle Mass- und Farbangaben sind ohne Gewähr
- Zubehör, welches sich zufällig auf den Abbildungen befindet, gehört nicht zum Lieferumfang
- Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten
- Die Preise beinhalten keine Installation
- Die APESA hat ihren Teil des Verkaufs-Vertrages erfüllt, sobald die Ware dem Spediteur/Kurier übergeben wird
Bezahlung
- Ihre Bestellung wird auf Rechnung ausgeführt
- Rechnung zahlbar 14 Tage nach Lieferung netto
- Je nach Kreditauskunft nur gegen Vorauszahlung
- APESA erhebt keinen Kleinmengenzuschlag
- können wir nicht die ganze Bestellung in einer Sendung zustellen, so erfolgt die Nachlieferung portofrei
- Kaufen Sie bei APESA in der Ausstellung ein und wir haben nicht alles an Lager, so erfolgt die Nachlieferung portofrei
- Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung, behalten wir uns das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen
- Ab einem Warenwert von über CHF 1000.00 erhalten Sie zuerst eine Auftragsbestätigung und eine Teilrechnung
- 65% zahlbar sofort als Anzahlung
- Rest 14 Tage nach Lieferung oder gegen Vorauszahlung
Zahlungsmöglichkeiten
Der APESA Shop bietet die Online Zahlung zur Zeit nicht an. Nach Zustellung der Rechnung kann wie folgt bezahlt werden:
- Eurocard
- Visa
- American Express
- 30% WIR auf die ersten CHF 2000.00
- bei Zahlung mit Kreditkarten erfolgt keinen Zuschlag
- Aargauische Kantonalbank, 5400 Baden
- Konto: Für Zahlung in CHF 16987.607.18
- Für Zahlung in CHF Bankclearing Nummer: 76120
- Für Zahlung in CHF IBAN: CH92 0076 1016 0987 6071 8
- Für Zahlung in CHF und Euro SWIFT: KBAGCH22
- Für Zahlung in Euro IBAN: CH39 7612 0016 1091 5116 3
- zugunsten von: APESA AG, Steinackerstrasse 35, CH-8902 Urdorf
Mehrwertsteuer
- Die Preise der Weihnachtsbeleuchtung und Spielgeräte verstehen sich inklusive 7.7% MWSt
- APESA UID Nr. CHE103611241
- APESA Register Nr. CH-3.020.007.01
Frachtkosten
- Alle Preisangaben verstehen sich ohne Versandkosten
- Die Portokosten betragen im Minimum CHF 12.00
- Ist das Paket länger als 190 cm oder Gurtmass mehr als 320 cm = 1 x Länge, 2 x Breite, 2 x Höhe, wird Sperrgut CHF 36.00 verrechnet
- Ab einem Gewicht von über 33 kg oder grösseres Gurtmass als 320 cm kommt der GU Tarif der ASTAG zur Anwendung. Mindestens CHF 65.00
- Je nach Gewicht und Destination der Ware, unterscheiden sich die Frachtkosten erheblich. Am Besten einfach anrufen und Tarif abfragen
Installationskosten
- Montage CHF 110.00 pro Stunde und Monteur, inkl. MWST
- Service-Fahrzeugkosten CHF 1.15 pro Kilometer, inkl. MWST
- Fahrzeit CHF 110.00 pro Stunde und Monteur, inkl. MWST
Auftragsabwicklung
- Ist der Artikel an Lager, dann wird dieser in den nächsten Tagen per Post oder Spediteur verschickt
- Wünschen Sie den Artikel abzuholen, dann schreiben Sie uns umgehend eine E-Mail
- Ist der Artikel zur Zeit ausverkauft, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per Post mit Angaben vom zu erwartenden Liefertermin
- Ist der Artikel für immer ausverkauft, werden wir Sie sofort informieren
- Ist der Bestellwert über CHF 1'000.00, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung und eine Teilrechnung mit 65% Anzahlung vom Gesamtbestellwert
- Haben Sie den Betrag für die Anzahlung überwiesen? Dann mailen oder faxen Sie uns bitte den Zahlungsbeleg. Sobald der Betrag verbucht ist, wird der Auftrag ausgeführt
Lieferung nur Schweiz oder Liechtenstein
- kein Export
Garantie
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Es gelten die gesetzlichen Vorschriften nach Schweizerischem Recht OR.
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Die Abnahme erfolgt unverzüglich nach Fertigstellung oder vollständiger Lieferung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Lieferung, andere Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber darf Zahlungen wegen berechtigter Mängel nicht zurückhalten.
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Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten sowie aussergewöhnlichen äusseren Einflüssen wie Hagel, Hochwasser, Schneelast, sofern sie nicht auf ein Verschulden der APESA zurückzuführen sind. Entsprechendes gilt für Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter, die unsachgemäss ohne vorherige Zustimmung der APESA vorgenommen wurden.
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Spielzeuggeräte, welche für den häuslichen Bedarf nach Norm EN71-8 hergestellt wurden jedoch im öffentlichen Bereich eingesetzt werden, wo Spielgeräte nach Norm EN1176 verwendet werden müssen, bei denen erlischt jedwelche Garantie, Gewährleistung und Haftung.
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Zur Vornahme aller nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit der APESA die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist die APESA von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismässig grosser Schäden, wobei die APESA zu verständigen ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. In diesem Fall werden jedoch die daraus entstehenden Kosten nicht übernommen und gehen zu Lasten des Kunden.
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Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen.
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Bei Defekten wird eine Reparatur oder Ersatz angeboten. Die Entscheidung liegt bei APESA. Fracht- und Montagekosten sind von der Garantie ausbedungen.
Infos zum Datenschutz finden Sie hier